Die Motivationen, über die Gründung einer Stiftung in Liechtenstein nachzudenken, sind vielfältig – für Privatpersonen und für Unternehmen.
So kann die Übertragung von Vermögen auf eine Liechtensteinische Stiftung erfolgen, um Familienmitglieder oder Dritte sicher – und über den eigenen Tod hinaus – am Vermögen partizipieren zu lassen. Aber auch die Förderung gemeinnütziger Zwecke, z. B. die Förderung der Kunst, der Wissenschaft oder sozialer Zwecke, können Motivation sein, Teile des Privat- bzw. Firmenvermögens auf eine Stiftung in Liechtenstein zu übertragen. Den schlechten Ruf, dass eine Stiftung in Liechtenstein ein Mittel zum Zweck der Steuerhinterziehung ist, hat die Liechtensteinische Stiftung dabei inzwischen zu Unrecht! Hier hat sich in den letzten Jahren viel bewegt – rechtlich und faktisch.
Denken Sie nun darüber nach, eine Stiftung in Liechtenstein zu gründen – als Familienstiftung oder als gemeinnützige Stiftung –, finden Sie auf dieser Website ganz unverbindlich erste Informationen. Und benötigen Sie Unterstützung bei der Gründung einer Stiftung, beraten und begleiten wir Sie gerne: von der ersten Idee, über die Planung Ihres Stiftungsprojektes bis hin zur Gründung und laufenden Stiftungsverwaltung.