Für die meisten Menschen ist die Kombination „Stiftung“ und „Liechtenstein“ wohl tendenziell immer noch negativ besetzt – denkt man bei Erwähnung einer Stiftung in Liechtenstein doch gleich an öffentlich bekannt gewordene Fälle von Steuerhinterziehung.
Die Vergangenheit
Zu diesem kriminellen Zweck wurde die Liechtensteinische Stiftung in der Tat bis vor Kurzem häufig missbraucht. Jahrzehntelang konnten Stifter sicher sein, dass der heimische Fiskus keinerlei Information aus Liechtenstein erhält – nicht einmal darüber, dass es dort überhaupt eine ihm zuzurechnende Stiftung gibt, geschweige denn welches Vermögen diese verwaltet und welche Erträge sie erwirtschaftet. Erträge, die dem Steuerpflichtigen zuzurechnen gewesen wären und damit hätten versteuert werden müssen – eigentlich. Nur wurde das in der Vergangenheit aber oft irgendwie vergessen …
Dieser fehlende Informationsfluss und das minimale Entdeckungsrisiko öffnete der Steuerhinterziehung natürlich Tür und Tor, wovon bekanntlich ja auch rege Gebrauch gemacht wurde. Das geschah nicht selten unter tatkräftiger Mitwirkung williger Banker, Steuerberater, Rechtsanwälte, Vermögensverwalter und sonstiger Akteure, die nur „das Beste für den staatlich ausgeraubten Steuerbürger“ im Sinn hatten. Und auch für sich selbst natürlich – waren mit einer Stiftungserrichtung und Stiftungsverwaltung doch satte Honorare und Retrozessionen verbunden, die angesichts der gesparten Steuern vom steuerhinterziehenden Kunden aber gerne gezahlt wurden.
Tempi passati: Gegenwart und Zukunft sehen anders aus
Diese Zeiten sind vorbei. Steuerhinterziehung mittels einer Stiftung in Liechtenstein gehört der Vergangenheit an. Die dafür notwendigen Voraussetzungen sind schlicht und einfach nicht mehr gegeben. Heutzutage hat auch Liechtenstein mit allen wichtigen Staaten sog. Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) geschlossen. Diese Abkommen tragen Sorge dafür, dass zwischen Staaten umfangreiche Informationen über steuerliche relevante Fakten ausgetauscht und Steuern über Grenzen hinweg beigetrieben werden können.
Zudem existiert der sog. Automatische Informationsaustausch (AIA). Der sorgt dafür, dass auch ohne explizite Nachfrage seitens des Fiskus stets aktuell alle steuerlich relevanten Informationen über eine Person bei deren zuständigen Finanzbehörden vorliegen. Erhoben werden diese Daten bei Banken, Rechtsanwälten, Treuhändern, Vermögensverwaltern und jedem, der auch nur im Entferntesten irgendwie fremdes Vermögen verwaltet. Liefern diese Akteure die Daten nicht oder liefern sie falsche Daten, machen sie sich strafbar und riskieren damit ihre Zulassung und damit ihre wirtschaftliche Existenz. Diesem Risiko will sich kein vernünftig denkender Experte aussetzen. Somit fehlt es heute sowohl an den rechtlichen Voraussetzungen als auch den willigen Helfern, um über eine Stiftung in Liechtenstein Steuerhinterziehung betreiben zu können.
Wir würden jedenfalls dringend davon abraten.
Zukunft gestalten mit einer Stiftung in Liechtenstein
Geblieben aber sind, und das ist bislang nur Eingeweihten bekannt, die daneben immer schon bestehenden und teilweise sogar erst neuen legalen steuerlichen und zivilrechtlichen Vorzüge einer liechtensteinischen Stiftung: Sie ist nämlich ein hervorragendes Instrument, um erworbenes Vermögen zu schützen und zu verwalten, völlig legal Steuern zu sparen und die Vermögensnachfolge liberal und rechtssicher zu regeln.